Ab Montag, 22.2.2021, gilt eine neue Coronabetreuungsverordnung. Danach gilt:
- feste Sitzordnung in den Klassen.
- durchgängige Maskenpflicht in der Schule mit medizinischen Masken. "Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine (gut sitzende) 1"QAlltagsmaske getragen werden."
Die Maskenpflicht gilt nicht in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn
a) der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum erfolgt.
Laut der aktuellen Schulmail des Ministeriums ändert sich am Modell des eingeführten Wechselunterrichts in den Grundschulen bis zu den Osterferien nichts.
Es besteht Schulpflicht an den Präsenztagen. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten.
Die Klassen werden jeweils in 2 Gruppen aufgeteilt, Präsenzunterricht und Distanzlernen erfolgen im täglichen Wechsel.
Die genauen Unterrichtszeiten und die Gruppeneinteilung erfahren Sie durch die Klassenlehrerin.
Die Termine, die Sie von der Klassenlehrerin für Ihr Kind genannt bekommen, sind verbindliche Unterrichtstermine.
Notbetreuung
Sollten Sie Bedarf an Notbetreuung haben, melden Sie sich bis Donnerstag, 18.02.2021, 15.00 Uhr, per mail an l
Hygieneregeln
Bitte denken Sie daran, den Kindern passende Schutzmasken mitzugeben. Schön wären medizinische Masken, aber auch Alltagsmasken sind erlaubt.
Dies ist nicht nur für die Kinder wichtig, sondern auch für das Personal, um die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung zu vermeiden.
Alle weiteren wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte der Mail in IServ.
Wie wir nun auch einer Schulmail des Schulministeriums entnehmen konnten, wird das Distanzlernen in NRW bis zum 19.2.2021 fortgesetzt, alle Schulen bleiben aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens für den Präsenzunterricht geschlossen.
Auch das Notbetreuungsangebot wird im bisherigen Rahmen weiterlaufen. Bei dringendem Bedarf finden Sie hier das Anmeldeformular:
Im untenstehenden pdf können Sie sich eine Musterbescheinigung des Bundesministeriums für Familie als Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld herunterladen.