Wie wir nun auch einer Schulmail des Schulministeriums entnehmen konnten, wird das Distanzlernen in NRW bis zum 19.2.2021 fortgesetzt, alle Schulen bleiben aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens für den Präsenzunterricht geschlossen.
Auch das Notbetreuungsangebot wird im bisherigen Rahmen weiterlaufen. Bei dringendem Bedarf finden Sie hier das Anmeldeformular:
Im untenstehenden pdf können Sie sich eine Musterbescheinigung des Bundesministeriums für Familie als Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld herunterladen.
Ab Montag, 11.01.2021 findet an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende dieses Monats kein Präsenz-, sondern Distanzunterricht statt. Die Kinder erhalten am Montag ihr Material über IServ oder es kann in der Schule abgeholt werden, ab Mittwoch, den 13.01.2021 startet dann der digitale Unterricht. Nähere Informationen werden Sie über die jeweiligen Klassenlehrerinnen bekommen.
Es wird eine Notbetreuung für die Kinder geben, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Während dieses Betreuungsangebots findet kein Unterricht statt. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Bitte beziehen Sie auch die Regelungen von staatlicher Seite zur Erhöhung der Kinderkrankentage in Ihre Überlegungen mit ein. Das Anmeldeformular : https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%20Anmeldung%20Betreuung%20bis%20zum%2031.%20Januar%202021.pdf füllen Sie bitte bei Bedarf aus und lassen es uns bis spätestens Montag (11.01.), 10 Uhr zukommen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular auszufüllen, schreiben Sie bitte eine Mail über IServ an die Klassenlehrerin oder an
Da die Infektionszahlen weiter steigen, ist dringend eine Kontaktreduzierung nötig. Das Ministerium hat uns dazu folgende Informationen geschickt:
- In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder ab dem 14.12.20 vom Präsenzunterricht befreien lassen.
- Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit, ab wann Ihr Kind nicht mehr zur Schule kommt.
- Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
- Am 7.01. und 08.01.21 findet kein Unterricht statt. Bitte teilen Sie uns per Mail bis zum 18.12.20 mit, ob Ihr Kind an diesen Tagen an der Notbetreuung teilnimmt. Hierzu gelten die selben Bedingungen wie für die Notbetreuung am 21. und 22.12.20. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung das Formular des Ministeriums dieses finden Sie unter dem Link https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Antragsformular%20Notbetreuung%20Weihnachten%202020.pdf
- Bitte ändern Sie die Daten im Formular auf den 7.1. und 8.1.2021
- Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. Die Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten über IServ Arbeitsmaterial von den Klassenlehrer*innen.
Wir hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen die Infektionszahlen zu reduzieren.