Gerhart-Hauptmann-Schule
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Schulbetrieb ab 11.01.2021

Ab Montag, 11.01.2021 findet an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende dieses Monats kein Präsenz-, sondern Distanzunterricht statt. Die Kinder erhalten am Montag ihr Material über IServ oder es kann in der Schule abgeholt werden, ab Mittwoch, den 13.01.2021 startet dann der digitale Unterricht. Nähere Informationen werden Sie über die jeweiligen Klassenlehrerinnen bekommen.

Es wird eine Notbetreuung für die Kinder geben, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können. Während dieses Betreuungsangebots findet kein Unterricht statt. Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Bitte beziehen Sie auch die Regelungen von staatlicher Seite zur Erhöhung der Kinderkrankentage in Ihre Überlegungen mit ein. Das Anmeldeformular : https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%20Anmeldung%20Betreuung%20bis%20zum%2031.%20Januar%202021.pdf füllen Sie bitte bei Bedarf aus und lassen es uns bis spätestens Montag (11.01.), 10 Uhr zukommen. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, das Formular auszufüllen, schreiben Sie bitte eine Mail über IServ an die Klassenlehrerin oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und geben Sie an, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Ihr Kind teilnimmt. Die Betreuungszeiten sind Beginn: 7:30/ 8:00 - Ende: spätestens 15:00 Uhr. Ein Mittagessen wird nicht angeboten!

Veröffentlicht: 07. Januar 2021

Informationen zum Schulbetrieb ab 14.12.2020

Da die Infektionszahlen weiter steigen, ist dringend eine Kontaktreduzierung nötig. Das Ministerium hat uns dazu folgende Informationen geschickt:

  • In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder ab dem 14.12.20 vom Präsenzunterricht befreien lassen.
  • Bitte teilen Sie uns kurz per Mail mit, ab wann Ihr Kind nicht mehr zur Schule kommt.
  • Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
  • Am 7.01. und 08.01.21 findet kein Unterricht statt. Bitte teilen Sie uns per Mail bis zum 18.12.20 mit, ob Ihr Kind an diesen Tagen an der Notbetreuung teilnimmt. Hierzu gelten die selben Bedingungen wie für die Notbetreuung am 21. und 22.12.20. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung  das Formular des  Ministeriums dieses finden Sie unter dem Link https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Antragsformular%20Notbetreuung%20Weihnachten%202020.pdf
  • Bitte ändern Sie die Daten im Formular auf den 7.1. und 8.1.2021
  • Die Befreiung vom Präsenzunterricht ist nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020. Die Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten über IServ Arbeitsmaterial von den Klassenlehrer*innen.

       Wir hoffen, dass diese Maßnahmen dazu beitragen die Infektionszahlen zu reduzieren. 

Veröffentlicht: 11. Dezember 2020

Vorgezogene Weihnachtsferien am 21. und 22.12.2020

Aktuelle Informationen zu den vorgezogenen Weihnachtsferien
 
Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat die Landesregierung entschieden,
dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird.
 
Notbetreuung an den Tagen 21.12. und 22.12.2020
 
Am 21.12.2020 und 22.12.2020 findet in der Schule eine Notbetreuung statt,soweit für Sie Bedarf besteht.  Kinder, die am verlässlichen Halbtag oder am Offenen Ganztag teilnehmen, werden bis 13.30 Uhr bzw. max.16.00 Uhr betreut. Alle anderen Kinder werden in der Zeit betreut, in der sie normalerweise an diesen Tagen Unterricht hätten.  Um den Personaleinsatz an diesen Tagen planen zu können, bitten wir Sie unter dem folgenden Link das Antragsformular ausgefüllt bis zum 7.12.2020 bei der Klassenlehrerin abzugeben.
 https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Antragsformular%20Notbetreuung%20Weihnachten%202020.pdf
Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt!
Folgende Regelungen gelten an den Betreuungstagen:
 
- jahrgangsgemischte Gruppen
- ganztägige Maskenpflicht
- Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 m
- keine Verpflegung
- Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch in der Notbetreuung.
- Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.
- Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen
Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahme zur Reduzierung der Kontakte dienen soll, daher melden Sie Ihr Kind bitte nur bei dringendem Bedarf an!
 
 
Veröffentlicht: 30. November 2020

Erweiterung der Maskenpflicht in Duisburg rund um Schulen

Bitte bachten! Neue Vorgaben der Stadt Duisburg!

Die Stadt Duisburg erweitert ab Montag, 23. November, die Maskenpflicht auch auf den Bereich rund um Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Während auf belebten Straßen und Fußgängerzonen sowie auf Spielplätzen und in Schulen bereits eine Maskenpflicht per Verordnung oder Allgemeinverfügung gilt, waren die Bereiche vor der Schule oder der Kita frei. Gerade aber hier, direkt außerhalb des Schulgeländes, treffen sich die Schülerinnen und Schüler in der Pause oder nach Schulschluss und stehen oft eng zusammen. Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder in der Kita abgegeben haben und danach noch mit einander ins Gespräch kommen. 

Deshalb hat die Stadt jetzt ihre Allgemeinverfügung erweitert. Für die Nutzer dieser Einrichtungen wird eine Maskenpflicht im direkten Einzugsbereich von 150 Meter festgelegt und über die Einrichtungen direkt an die Betroffenen kommuniziert. Die Regelung soll ab kommenden Montag 0:00 Uhr gelten. 

Zudem wird die Nutzung von Spielplätzen in der Zeit zwischen 17 und 9 Uhr untersagt, weil in dieser Zeit die Orte oft von einzelnen Gruppen zweckentfremdet werden.

Veröffentlicht: 24. November 2020

Termine zur Anmeldung an den weiterführenden Schulen

Im anklickbaren pdf finden Sie die Terminplanung für den Übergang Ihres Kindes in Klasse 5. Bitte beachten Sie den Hinweis, dass eine Anmeldung nur nach telefonischer Terminabsprache an den weiterführenden Schulen im Zeitraum 1.2.2021 bis 5.2.2021 möglich ist. Vergessen Sie die Impfausweise mit dem Nachweis des Masernimpfstatus nicht!

Veröffentlicht: 16. November 2020

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